Betriebliche Altersversorgung

Mit der gesetzlichen Rente werden Sie im Ruhestand Ihren Lebensstandard nicht halten können. Bauen Sie daher zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge auf.

Als Arbeitnehmer können Sie bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung von Ihrem Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Sie profitieren von staatlichen Steuervorteilen.

 

Am Beispiel einer Pensionskassenversorgung - die Vorteile:

 

Die Pensionskasse zahlt Ihnen dann eine lebenslange Rente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Auf Wunsch können Sie statt der Rente auch eine Kapitalauszahlung erhalten.

 

Ihre Vorteile bei einer Entgeltumwandlung:

  • Sichere kapitalgedeckte Altersvorsorge
    Sie bauen eine sichere kapitalgedeckte Altersvorsorge auf. Die Pensionskasse sichert Ihnen eine lebenslange Altersrente mit Kapitalwahlrecht.
  • Insgesamt können Sie bis zu 4.392 Euro umwandeln
    Sie können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung von Ihrem Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Für 2009 sind dies bis zu 2.592 Euro. Zusätzlich können im Einzelfall nochmals 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden.  
  • Steuerfrei und sozialabgabefrei
    Die Beiträge sind steuerfrei und sozialabgabenfrei (im Rahmen der 4% der Beitragsbemessungsgrenze).
  • Kein Verlust bei Insolvenz
    Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind Ihre Beiträge nicht verloren. 
  • Arbeitgeberwechsel kein Problem
    Mitnahme der Versorgung bei Arbeitgeberwechsel, private Weiterführung möglich.

 

Kann auch der Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen?
Natürlich kann auch Ihr Arbeitgeber aus eigenen Mitteln zusätzlich für Sie einzahlen. Diese Beiträge kann er als Betriebsausgaben geltend machen.

Breites Leistungsspektrum bei der Rente - Sie wählen zwischen:

  • Der klassischen Rente mit garantiertem Rechnungszins plus Überschuss.
  • Der fondsgebundenen Rente mit Beitragsgarantie.
  • Optional die Rente bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene

 

Weitere Formen der betrieblichen Altersversorgung:

 

  • Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die bAV und

können auch Vorträge über dieses interessante Thema anbieten. Sprechen Sie mit uns.